Professionelles Büro von Fehmi Katar - Rechtliche Betreuung mit GG1 Würde-Poster

FEHMI KATAR | BERUFSBETREUER

Beratung & Rechtliche Betreuung

Ihr Recht. Sicher und auf Augenhöhe.

Über 10 Jahre Erfahrung im Asyl-, Aufenthalts- und Sozialrecht für Ihre Sicherheit in jeder Lebenslage.

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✅ Sozialarbeiter ✅ Spezialist für Sozialrecht ✅ Mehrsprachig
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Recht und Sicherheit

Rechtliche Klarheit

Ob Asylrecht, Aufenthaltsrecht oder Sozialrecht: Ich kenne die Gesetze und die Praxis. Ich setze mich dafür ein, dass Ihre Ansprüche gewahrt und Anträge korrekt gestellt werden.

Finanzielle Stabilität

Strukturierte Finanzen

Als zertifizierter Data Analyst bringe ich System in Ihre Unterlagen. Ich nutze moderne Methoden, um Ihre Finanzen transparent zu ordnen und Budgets präzise zu planen.

Psychosoziale Begleitung

Persönliche Nähe

Fachwissen ist wichtig, aber Vertrauen ist das Fundament. Ich begegne Ihnen auf Augenhöhe und mit dem Verständnis aus über zehn Jahren Beratungserfahrung.

„Eine rechtliche Betreuung ist nicht immer nötig. Oft reicht eine Vorsorgevollmacht. In einem unverbindlichen Gespräch finden wir gemeinsam heraus, was für Sie der richtige Weg ist."
Fehmi Katar, Berufsbetreuer und Sozialarbeiter in Berlin
Berlin

Fehmi Katar

Berufsbetreuer / Sozialarbeiter (B.A.)

Erfahrung, die Sicherheit schafft.

Seit 2014 begleite ich Menschen durch die schwierigsten Phasen ihres Lebens. Dabei habe ich eines gelernt: Echte Sicherheit entsteht dort, wo fundiertes Fachwissen, klare Struktur und menschliches Verständnis aufeinandertreffen.

Meine Expertise

⚖️ Der Sozialarbeiter

Bürokratie wirkt oft wie eine unüberwindbare Mauer. Mit meiner Erfahrung im Asyl- und Sozialrecht übersetze ich das "Behördendeutsch" für Sie und räume Hindernisse aus dem Weg. Ich kümmere mich um die Anträge, Sie kümmern sich um Ihr Leben.

📊 Der Analyst

Meine Expertise in Versicherungsmathematik und Datenanalyse ist Ihr großer Pluspunkt. In der Flut aus Papierkram ist eine digitale Ordnung Gold wert. Ich schaffe für Sie volle Transparenz und Sicherheit in Ihren Finanzen.

⚖️

Experte für Sozial- & Aufenthaltsrecht

Über ein Jahrzehnt Erfahrung in der Rechtsberatung. Ich kenne die aktuellen Gesetze und die Arbeitsweisen von Behörden wie dem BAMF oder Sozialämtern.

📊

Data Analyst (Zertifiziert)

Ausbildung in Advanced Data Analytics. Diese Kompetenz nutze ich für eine fehlerfreie Aktenführung und effiziente Budgetplanung.

🏦

Wirtschaftliches Fundament

Studium der Versicherungsmathematik (Actuarial Science). Finanziellen Risiken beuge ich vor, bevor sie zum Problem werden. Ich sichere Ihre wirtschaftliche Zukunft proaktiv ab.

Rechtliche Klarheit und finanzielle Sicherheit.

Ich übernehme die rechtliche Vertretung in den vom Gericht festgelegten Aufgabenkreisen. Transparent und immer in Ihrem Interesse.

Kernkompetenz
Behörden

Behördenangelegenheiten & Sozialrecht

Ihr Recht durchsetzen. Sicher und fristgerecht.

Bürokratie ist oft überwältigend. Ich übernehme die Kommunikation mit den Ämtern für Sie. Ich bin Ihr Lotse im Behördendschungel – ich wahre Ihre Fristen und setze Ihre Ansprüche durch.

  • Jobcenter & Agentur für Arbeit (SGB II/III): Sicherung des Lebensunterhalts (Bürgergeld), Unterstützung bei der beruflichen Integration und Abwehr von Sanktionen
  • Sozialämter (SGB XII): Durchsetzung von Grundsicherung im Alter, bei Erwerbsminderung sowie Hilfe zur Pflege
  • BAMF & Ausländerbehörde: Vertretung in asylrechtlichen Fragen, Begleitung im Verfahren und Sicherung des Aufenthaltsstatus
  • Kranken- & Pflegekassen (SGB V/XI): Beantragung von Pflegegraden und Klärung von Leistungsansprüchen
  • Familienkasse & Bürgeramt: Kindergeld (auch für erwachsene Menschen mit Behinderung), Ausweis- und Meldeangelegenheiten
  • Widerspruchsverfahren: Professionelle Vertretung gegen fehlerhafte Bescheide aller Behörden
Gesundheit

Gesundheitssorge & Selbstbestimmung

Ihre Wünsche stehen im Mittelpunkt.

Ich entscheide nicht über Ihren Kopf hinweg, sondern sorge dafür, dass Ihr Wille bei Ärzten und Einrichtungen Gehör findet.

  • Schwerbehindertenausweis (SGB IX): Beantragung und Durchsetzung von Nachteilsausgleichen
  • Medizinische Koordination: Organisation von Pflegediensten, Rehabilitation und Therapien
  • Patientenrechte: Durchsetzung Ihres Willens gegenüber Ärzten und Krankenhäusern
  • Vorsorge: Fachliche Unterstützung bei Patientenverfügungen
Finanzen

Finanzmanagement & Vermögenssorge

Transparenz schaffen. Existenz sichern.

Als studierter Finanzökonom sorge ich nicht nur für Ordnung, sondern schütze Ihr Vermögen aktiv vor Risiken.

  • Existenzsicherung: Einrichtung von P-Konten (Pfändungsschutz) und Schutz vor unberechtigten Forderungen
  • Schuldenregulierung: Strukturierte Verhandlungen mit Gläubigern und Einleitung von Entschuldungsverfahren
  • Rentenangelegenheiten (SGB VI): Klärung von Rentenansprüchen und Erwerbsminderungsrenten
  • Laufende Finanzen: Transparente Kontoführung und präzise Budgetplanung

Was ich NICHT mache – Transparenz ist mir wichtig

Eine rechtliche Betreuung ist keine persönliche Assistenz. Deshalb sage ich Ihnen auch klar, was nicht zu meinen Aufgaben gehört:

Keine Pflege: Ich pflege Sie nicht persönlich und führe keinen Haushalt (aber ich organisiere Pflegedienste) Kein Fahrdienst: Ich fahre Sie nicht zu Terminen oder erledige Einkäufe Keine Anwaltsvertretung: Ich vertrete Sie nicht vor Gericht in Straf- oder Zivilprozessen (hierfür beauftragen wir spezialisierte Anwälte)

So läuft ein Betreuungsverfahren ab

Ein einfacher Überblick: Von der ersten Meldung bis zur Hilfe.

Phase 1: Der Start

1

Die Anregung (Meldung)

Jemand informiert das Gericht, dass Unterstützung nötig ist. Das können Angehörige tun, oder Sie selbst stellen den Antrag.

2

Post vom Gericht

Das Gericht prüft die Meldung. Sie erhalten einen Brief, der bestätigt, dass das Verfahren eröffnet wurde.

Phase 2: Die Prüfung

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Gespräch mit der Behörde

Betreuungsbehörde: Ein Mitarbeiter spricht persönlich mit Ihnen. Er prüft, ob eine Betreuung wirklich nötig ist.

4

Ärztliches Gespräch

Ein unabhängiger Facharzt unterhält sich mit Ihnen, um festzustellen, ob Sie aus medizinischer Sicht Unterstützung brauchen.

Phase 3: Die Entscheidung

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Besuch des Richters

Der Richter besucht Sie – meist in Ihrem gewohnten Umfeld (Zuhause). Er hört sich Ihre Wünsche persönlich an.

6

Offizieller Beginn

Sie erhalten den Gerichtsbeschluss. Ihr Betreuer bekommt seinen Ausweis und darf nun offiziell für Sie tätig werden.

ℹ️

Gut zu wissen

Erst wenn Sie den offiziellen Beschluss in den Händen halten, darf Fehmi Katar rechtlich für Sie handeln.

Das Betreuungsverfahren erklärt

Sehen Sie sich dieses Video an, um alle Schritte des Betreuungsverfahrens besser zu verstehen.

Ihre Fragen – ehrliche Antworten.

Persönliches Beratungsgespräch zwischen Betreuer und Klient

Mehr Selbstbestimmung, weniger Fremdbestimmung.

Seit der großen Reform 2023 steht Ihr Wille gesetzlich im absoluten Mittelpunkt (§ 1821 BGB). Früher entschieden Betreuer oft "zum Wohl" des Betreuten. Heute gilt: Was Sie wollen, ist Maßstab meines Handelns. Ich bin kein Vormund, sondern Ihr Unterstützer bei der Umsetzung Ihrer Entscheidungen.

Nein. Auf keinen Fall.

Die „Entmündigung" wurde in Deutschland bereits 1992 abgeschafft.

  • Sie behalten alle Ihre Rechte.
  • Sie bleiben geschäftsfähig, wahlberechtigt und können heiraten oder ein Testament machen.
  • Eine Betreuung ist eine Rechtshilfe, keine Bevormundung.

Ja, das können Sie.

Nach § 1816 BGB haben Sie ein Wunschrecht:

  • Sie können eine bestimmte Person als Betreuer vorschlagen.
  • Sie können auch sagen, wen Sie nicht als Betreuer haben möchten.
  • Das Gericht muss Ihre Wünsche berücksichtigen, solange es Ihrem Wohl nicht widerspricht.

Tipp: Wenn Sie mich als Betreuer wünschen, können Sie das dem Gericht einfach mitteilen.

Nein. Das ist ein wichtiges Missverständnis.

Rechtliche Betreuung ist Rechtsfürsorge, keine praktische Alltagshilfe.

  • Was ich NICHT tue: Putzen, Kochen, Pflegen oder Einkaufen.
  • Was ich tue: Ich organisiere diese Hilfen für Sie. Ich beauftrage Pflegedienste, Haushaltshilfen oder den Essen-auf-Rädern-Service und prüfe, ob diese ordentlich arbeiten.

Ja, jederzeit.

  • Sie können beim Gericht jederzeit einen Betreuerwechsel beantragen.
  • Sie müssen keinen Grund nennen.
  • Ich nehme das nicht persönlich – Vertrauen lässt sich nicht erzwingen.

Mein Ziel ist, dass Sie sich gut betreut fühlen. Wenn die Chemie nicht stimmt, ist ein Wechsel die richtige Entscheidung.

Das hängt von Ihrem Vermögen ab:

Ihr Vermögen Wer zahlt?
Bis 10.000 € (Schonvermögen) Der Staat übernimmt alle Kosten. Für Sie ist die Betreuung kostenlos.
Ab 10.001 € Sie zahlen die gesetzlich festgelegte Vergütung selbst.

Wichtig: Eine selbst bewohnte, angemessene Immobilie zählt oft nicht zum Vermögen und bleibt geschützt.

Ja, durch eine Vorsorgevollmacht.

Wenn Sie rechtzeitig einer Vertrauensperson eine Vollmacht erteilen, darf das Gericht keinen Betreuer bestellen.

Ich berate Sie ehrlich: Wenn eine Vorsorgevollmacht für Sie möglich ist, unterstütze ich Sie dabei – auch wenn das bedeutet, dass ich nicht als Betreuer bestellt werde.

Mein Ziel ist nicht, möglichst viele Klienten zu haben. Mein Ziel ist, dass Sie die beste Lösung für Ihre Situation bekommen.

Beide Instrumente helfen, wenn Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können – aber auf sehr unterschiedliche Weise.

Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie selbst im Voraus, wer Sie vertritt. Das Gericht kommt gar nicht ins Spiel. Bei einer rechtlichen Betreuung entscheidet das Gericht, wer Ihr Betreuer wird – auch wenn Sie Wünsche äußern können.

Aspekt Vorsorgevollmacht Rechtliche Betreuung
Wer entscheidet? Sie selbst (vorab) Das Betreuungsgericht
Wer handelt? Ihre Vertrauensperson Vom Gericht bestellter Betreuer
Kontrolle Keine gerichtliche Aufsicht Laufende gerichtliche Kontrolle
Flexibilität Sehr flexibel gestaltbar An Aufgabenkreise gebunden
Kosten Einmalig (ggf. Notar ca. 100-300 €) Laufende Vergütung (oder Staatskasse)
Wann sinnvoll? Wenn Sie eine Vertrauensperson haben Wenn niemand verfügbar ist oder Konflikte bestehen

Meine ehrliche Empfehlung: Wenn Sie eine Person haben, der Sie voll vertrauen, ist die Vorsorgevollmacht oft die bessere Wahl. Ich berate Sie dazu unverbindlich.

Berlinweit.

Ich bin in der gesamten Stadt Berlin tätig und gut vernetzt mit allen Berliner Betreuungsgerichten. Durch meine stadtweite Tätigkeit kann ich auch kurzfristige Termine in Kliniken, Pflegeeinrichtungen oder bei Ihnen zu Hause wahrnehmen – egal in welchem Bezirk Sie leben.

Ich verfüge über die gesetzlich vorgeschriebene Registrierung nach § 24 BtOG (Betreuungsorganisationsgesetz). Diese bestätigt meine persönliche und fachliche Eignung als Berufsbetreuer gegenüber der Berliner Betreuungsbehörde.

Sprechen Sie zuerst mit der Person selbst.

Dann können Sie folgende Schritte gehen:

  1. Beratung suchen – Bei einer Betreuungsbehörde oder bei mir (kostenfreies Erstgespräch).
  2. Alternativen prüfen – Reicht eine Vorsorgevollmacht? Gibt es Familienhilfe? Welche Sozialleistungen stehen zur Verfügung?
  3. Antrag beim Betreuungsgericht stellen – Wenn andere Hilfen nicht ausreichen.

Wichtig: Eine Betreuung gegen den freien Willen der Person ist nur in absoluten Ausnahmefällen möglich.

Kann ich als Angehöriger selbst Betreuer werden?
Ja, das Gericht bevorzugt sogar Angehörige – wenn Sie geeignet und bereit sind. Berufsbetreuer wie ich kommen ins Spiel, wenn:

  • Kein geeigneter Angehöriger zur Verfügung steht
  • Die Aufgaben zu komplex sind (z.B. Schulden, Behörden, rechtliche Vertretung)
  • Konflikte in der Familie bestehen

Lassen Sie uns sprechen.

Sie haben Fragen zur Betreuung oder benötigen Unterstützung? Melden Sie sich für ein unverbindliches Erstgespräch.

Unverbindlich
Vertraulich
Persönlich
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Telefon 0177 88 12 068
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Beratung in folgenden Sprachen:

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