1. Was bedeutet das Wunschrecht?
Nach § 1816 BGB können Betroffene dem Betreuungsgericht eine Person vorschlagen, die sie als Betreuer wünschen. Ebenso kann mitgeteilt werden, wenn eine bestimmte Person nicht bestellt werden soll. Ist die gewünschte Person geeignet, ist dem Vorschlag grundsätzlich zu entsprechen. Zum offiziellen Gesetzestext.
Das Gericht prüft die Eignung für die konkrete Betreuung sowie die Bereitschaft und tatsächliche Verfügbarkeit der vorgeschlagenen Person. Erst der gerichtliche Beschluss begründet die Betreuung.
2. Wann sollte der Wunsch mitgeteilt werden?
Am besten wird der Betreuerwunsch so früh wie möglich im Verfahren genannt. Er kann bereits in einem Schreiben an das Gericht stehen, im Gespräch mit der Betreuungsbehörde geäußert oder bei der persönlichen Anhörung mitgeteilt werden.
Auch wenn das Verfahren schon läuft, kann ein Wunsch noch relevant sein. Wichtig ist, dass klar erkennbar ist, von wem der Wunsch stammt und auf welches Verfahren er sich bezieht.
3. Welche Angaben sind hilfreich?
Ein kurzer, eindeutiger Wunsch ist meistens besser als ein langer Text. Folgende Angaben helfen bei der Zuordnung:
- Name der betroffenen Person,
- zuständiges Gericht und Aktenzeichen, soweit bekannt,
- Name und Kontaktdaten der gewünschten Betreuungsperson,
- eine kurze Begründung, warum diese Person gewünscht wird,
- Datum und Unterschrift.
4. Eine einfache Formulierung
Der Wunsch kann zum Beispiel so ausgedrückt werden:
Diese Formulierung ist nur ein Beispiel. Entscheidend ist, dass der persönliche Wunsch klar wird. Falls ein Aktenzeichen vorliegt, sollte es im Betreff stehen.
5. Was prüft das Gericht?
Das Gericht muss die Eignung für die konkrete Betreuung beurteilen. Dazu gehören die übertragenen Aufgabenkreise, mögliche Interessenkonflikte, die notwendige Fachlichkeit und die tatsächliche Möglichkeit, die Betreuung verlässlich zu führen.
Bei Berufsbetreuern wird außerdem geprüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die berufliche Tätigkeit vorliegen. Eine vorherige Kontaktaufnahme kann klären, ob grundsätzlich Kapazität besteht. Sie ersetzt aber nicht die gerichtliche Entscheidung.
6. Einen Berufsbetreuer für Kreuzberg anfragen
Wenn Sie in Kreuzberg wohnen oder dort betreut werden und Fehmi Katar vorschlagen möchten, können Sie zunächst unverbindlich Kontakt aufnehmen. Hilfreich ist die Information, ob bereits ein Verfahren läuft, ein Beschluss vorliegt und welche Stelle aktuell beteiligt ist.
Persönliche Unterlagen sollten nicht unaufgefordert vollständig per E-Mail geschickt werden. Für eine erste Einordnung genügen wenige Angaben. Weitere Dokumente können anschließend gezielt und datenschutzgerecht abgestimmt werden.