Behörden und Post
Schreiben zuordnen, Bescheide prüfen, Nachweise zusammenstellen, Anträge vorbereiten und sichere Fristen im Blick behalten.
Als registrierter Berufsbetreuer und Sozialarbeiter begleite ich Menschen in Kreuzberg im Rahmen gerichtlich festgelegter Aufgabenkreise. Klar, mehrsprachig und an den Wünschen der betreuten Person ausgerichtet.
Welche Aufgaben übernommen werden dürfen, ergibt sich aus dem gerichtlichen Beschluss. Die Arbeit beginnt deshalb nicht mit einer Standardlösung, sondern mit einer genauen Prüfung der übertragenen Aufgabenkreise und der aktuellen Lage.
Schreiben zuordnen, Bescheide prüfen, Nachweise zusammenstellen, Anträge vorbereiten und sichere Fristen im Blick behalten.
Konten, laufende Zahlungen, Forderungen und offene Verpflichtungen nachvollziehbar ordnen und dokumentieren.
Notwendige Abstimmungen organisieren und die Wünsche der betreuten Person bei Entscheidungen zum Maßstab nehmen.
Wohnungsfragen, Sozialleistungen und passende Unterstützungsangebote koordinieren, soweit der Beschluss dies umfasst.
Gericht, Aktenzeichen, Beginn und Aufgabenkreise werden zuerst eindeutig erfasst.
Existenz, Krankenversicherung, Wohnung, Konten und sichere Fristen werden priorisiert.
Ziele und Entscheidungen werden mit der betreuten Person verständlich besprochen.
Kontakte, Anträge, Zahlungen und offene Punkte werden strukturiert dokumentiert.
Sie möchten wissen, was eine rechtliche Betreuung bedeutet oder einen Betreuerwunsch mitteilen.
Sie sehen Unterstützungsbedarf, können die Aufgaben aber nicht allein übernehmen oder benötigen Orientierung.
Kliniken, soziale Dienste und Wohnangebote können eine sachliche Anfrage zur möglichen Übernahme stellen.
Kreuzberg ist ein örtlicher Schwerpunkt. Anfragen aus anderen Berliner Bezirken sind weiterhin möglich.
Anfragen aus Kreuzberg sind möglich. Vor einer Übernahme prüfe ich Beschluss, Aufgabenkreise, Situation und verfügbare Kapazität.
Nein. Ich arbeite berlinweit. Kreuzberg ist ein örtlicher Schwerpunkt, aber keine Voraussetzung für eine Anfrage.
Sie können dem zuständigen Betreuungsgericht einen Betreuerwunsch mitteilen. Über die Bestellung entscheidet das Gericht.
Nein. Ein erstes Gespräch dient der Einordnung. Eine rechtliche Betreuung entsteht erst durch gerichtlichen Beschluss.
Schildern Sie kurz, ob bereits ein Beschluss oder ein laufendes Betreuungsverfahren vorliegt.