Kann ich mir einen Betreuer wünschen?
Ja. Im Betreuungsverfahren können Sie dem Gericht mitteilen, wen Sie sich als Betreuer wünschen. Das Gericht prüft den Vorschlag und entscheidet nach Eignung und Situation.
Wunschrecht nach § 1816 BGB
Das Wunschrecht ist ein wichtiger Teil der Selbstbestimmung. Sie können eine Person vorschlagen und auch mitteilen, wen Sie nicht als Betreuer haben möchten. Das Gericht muss diesen Wunsch berücksichtigen, soweit keine wichtigen Gründe dagegen sprechen.
Wie teile ich den Wunsch mit?
Der Wunsch kann schriftlich oder im Gespräch mit Gericht, Betreuungsbehörde oder Verfahrenspfleger geäußert werden. Sinnvoll sind Name, Kontaktdaten und eine kurze Begründung, warum diese Person geeignet erscheint.
Wenn Sie Fehmi Katar vorschlagen möchten
Sie können dem Betreuungsgericht mitteilen, dass Sie Fehmi Katar / Berfind Beratung & Betreuung als Berufsbetreuer wünschen. Eine Bestellung ist erst möglich, wenn das Gericht dies beschließt.