Gesundheitssorge in der rechtlichen Betreuung
Gesundheitssorge bedeutet, medizinische und pflegerische Themen zu koordinieren, ohne den Willen der betreuten Person zu übergehen. Maßstab ist, was die Person selbst möchte und was im gerichtlichen Beschluss übertragen wurde.
Medizinische Koordination
Ich unterstütze bei der Abstimmung mit Ärzten, Krankenhäusern, Pflegediensten und Krankenkassen. Ziel ist, dass Informationen geordnet vorliegen und notwendige Schritte nicht liegen bleiben.
Krankenversicherung, Pflegegrad und Schwerbehinderung
Häufig müssen Versicherungsschutz, Pflegegrad, Reha, Hilfsmittel oder Schwerbehindertenangelegenheiten geklärt werden. Dafür werden Unterlagen gesammelt und Anträge oder Rückfragen vorbereitet.
Wille und Selbstbestimmung
Die Betreuungsrechtsreform stellt den Willen der betreuten Person in den Mittelpunkt. Deshalb geht es in der Gesundheitssorge nicht um Entscheidung über den Kopf hinweg, sondern um Unterstützung, Kommunikation und Dokumentation.